Rechtssichere Vergabe und agiles Vorgehen passen zusammen!

Dozent*innen informieren sich über mögliche Kombinationen von agilem Vorgehen und Vergabeverfahren.

Zusammen mit Herrn Pinkenburg von der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnten sich die Dozenten ein detailliertes Bild machen, wie vergaberechtlich vorgegangen/argumentiert werden kann, wenn ein Entwicklungsprojekt nach Scrum oder anderen agilen Vorgehensmodellen geplant ist.

Zur Kompensation der bei Scrum naturgemäß unvollständigen Spezifikation der klassischen Leistung muss das vorgesehene Vorgehen Teil der Ausschreibung werden. Hier genügt nicht die Nennung der Vorgehensweise allein. Vielmehr wird ein auf die Organisation angepasstes Vorgehensmodell benötigt, dass dann Teil der Vergabeunterlagen wird. Starre Ausschreibungsformen wie das offene Verfahren sind hier ungeeignet. Vielmehr empfiehlt sich hier die Wahl des Verhandlungsverfahrens.

Im Rahmen der Vertragsgestaltung gilt es dann die Grundlagen zu legen, dass nach der Vergabe nicht mehr primär in Changes zum Auftrag gesprochen werden muss, sondern es auf Grundlage der geschlossenen Verträge möglich ist, Aufwände und Preise für nicht zu Beginn definierte Leistungen bestimmen zu können.

Herr Pinkenburg hat dabei wertvolle Impulse gegeben, worauf bei der Vergabe zu achten ist. Und für die Studierenden der Verwaltungsinformatik dürften diese Details, die dann direkt in das Modul Softwareengineering und Projektmanagement einfließen, ein wertvolles Asset werden.  Denn in vielen Organisation dürfte noch keine wirkliche praktische Erfahrung mit der Vergabe für agile Projektvorgehen vorhanden sein.

Ansprechpartner

Anne Diedrichs, Prof. Dr.-Ing. Thomas Hemker

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