Exkursion zum Amtsgericht Osnabrück

Im Rahmen des Moot Court 2017 begab sich Kurs 1 des Studiengangs Verwaltungsinformatik am 2. Mai 2017 zum Amtsgericht in Osnabrück. Hier der von den Studierenden verfasste Exkursionsbericht.

Für diesen Exkurs waren drei öffentliche Hauptverhandlungstermine angesetzt, die die Studierenden verfolgen durften. Bei diesen Hauptverhandlungen handelte es sich um die Themengebiete des „Diebstahls“ und „fahrlässiger Körperverletzung“.

Die erste Hauptverhandlung beschäftigte sich mit dem Thema Diebstahl. In drei Fällen entnahm der Angeklagte Waren aus Geschäften ohne sie bezahlt zu haben. Der erste Fall wurde aufgrund von mangelnder Beweislage nach §154 Abs. 2 StPO fallen gelassen. In den anderen beiden Fällen lagen die Waren unter einem Wert von jeweils 30 Euro und wurden somit als „geringwertige Sachen“ eingestuft. Die Diebstähle wurden mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten geahndet, die jedoch auf Bewährung mit einem Zeitraum von vier Jahren ausgesetzt wurde. Ebenso erhielt der Verurteilte die Auflage, sich aufgrund seiner Drogensucht in einem betreuten Wohnen behandeln zu lassen. Die Therapie darf nicht vor erfolgreichem Abschluss abgebrochen werden.

Bei der zweiten Hauptverhandlung handelte es sich ebenso um Diebstahl. Der Angeklagte stand bereits aufgrund von vorherigen Straftaten unter Bewährung. Da er gegen die ihm zuvor auferlegten Bewährungsauflagen verstoßen hat, befand er sich zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt Osnabrück. Dem Angeklagten wurde Diebstahl in fünf Fällen vorgeworfen. Bei einem Fall handelte es sich um Diebstahl geringwertiger Sachen, in den restlichen vier Fällen um gewerbsmäßigen Diebstahl. Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Ebenso wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt die Strafe auszusetzen, wenn er sich aufgrund von seiner Drogen-sucht in stationäre Behandlung begibt und eine Therapie zur Bekämpfung dieser erfolgreich abschließt. Der Verurteilte tritt diese Behandlung in sechs bis acht Wochen an.

In der dritten Hauptverhandlung ging es um fahrlässige Körperverletzung im Rahmen eines Verkehrsunfalls. Der Angeklagte fuhr einem Auto auf, welches an einer roten Straßenampel stand. Der Fahrer des anderen Autos wurde dabei verletzt und befand sich drei Tage in stationärer Behandlung. Der Angeklagte erschien nach dem Unfall verwirrt und orientierungslos, wodurch ihm bereits eine MPU von der Landesverwaltung auferlegt wurde. Dem Angeklagten wurde bei der Hauptverhandlung eine Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro auferlegt und somit das Verfahren eingestellt.

Zum Abschluss erklärte sich die Richterin bereit Fragen der Studierenden zu beantworten. Die Studierenden erlangten durch diesen Besuch und die abschließende Fragerunde weitreichende Kenntnisse für die Gerichtsverhandlung die am 4. Mai 2017 im Rahmen des Moot Courts ansteht.

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