Das Grundstudium

Das halbjährige Grundstudium findet am Zentralbereich der Hochschule des Bundes in Brühl statt und startet jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres.

Der Studienplan für das Grundstudium sieht vor, dass von den vorgegebenen 720 Unterrichtsstunden (umgerechnet 960 h Workload) 432 Unterrichtsstunden (umgerechnet 575 h Workload) auf identischen curricularen Festlegungen beruhen, die für alle an der HS Bund angebotenen Studiengänge für den gehobenen nichttechnischen Dienst gelten und bundesweit einheitlich sind.

Diese gemeinsamen Basisinhalte umfassen die Module:

  • Modul 31 (Verwaltungsrecht);

  • Modul 32 (Verfassungsrecht, Europarecht und Zivilrecht),

  • Modul 33 (Recht des öffentlichen Dienstes und Sozialwissenschaftliche Kompetenzen),

  • Modul 21 (Volkswirtschaftslehre, Öffentliche Finanzwirtschaft und Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns).
     

Die darüber hinaus im Grundstudium zur Verfügung stehenden Stunden (sog. Korridor – 288 Lehrveranstaltungsstunden, umgerechnet in Workload 385 h) werden auf die folgenden Inhalte verteilt:

  • Modul 1 (Grundlagen der theoretischen Informatik und Mathematik),

  • Modul 2 (Grundlagen der technischen Informatik und IT-Sicherheit) und

  • Modul 7 (Projektmanagement und Softwareengineering) (insgesamt 277 h Workload). Die restlichen 108 h werden für fachspezifische Ergänzungen der Inhalte in den Basismodulen genutzt.
     

Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen.
Die Zwischenprüfung besteht aus vier Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 180 Minuten, deren Inhalte aus den Modulen des Grundstudiums zu entnehmen sind:

  1. Basisqualifikationen: Grundlagen der theoretischen Informatik und Mathematik (Modul 1), Grundlagen der technischen Informatik und IT-Sicherheit (Modul 2),

  2. Wirtschaftswissenschaften (Modul 21), Projektmanagement und Softwareengineering (Modul 7 Teil I),

  3. Allgemeines Verwaltungsrecht, Einführung in die Aufgaben der Bundesverwaltung I (Modul 31), Recht des öffentlichen Dienstes und Sozialwissenschaftliche Kompetenzen (Modul 33),

  4. Verfassungsrecht, Europarecht und Zivilrecht (Modul 32).

Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn die Klausur zur Modulgruppe „Basisqualifikationen“ sowie zwei weitere Klausuren mit mindestens 5 Rangpunkten bewertet worden sind und eine Durchschnittsrangpunktzahl von mindestens 5 erreicht worden ist.

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